Einsparpotenziale erkennen. Energieeffizienz steigern. Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen.
Nachhaltige Umweltschonung und ein Plus für Ihre Wettbewerbsfähigkeit: Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieaudit für Nicht-KMU nach DIN EN 16247-1 können Sie Ihre Energieeffizienz steigern und Kosten dauerhaft senken. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient der Transparenz über den Energieeinsatz und die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen. Es ist ein erster und wichtiger Schritt, um Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Kosten zu identifizieren. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bildet gleichzeitig den Einstieg in den Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001.
Unsere erfahrenen Energieberater helfen Ihnen dabei, das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgreich durchzuführen. Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen auch bei der verpflichtenden Online-Energieauditerklärung.
Unser Angebot für Ihr Energieaudit.
- Vorbereitung und Planung des Energieaudits
- Durchführung der 7 Phasen eines Energieaudits konform zu den Normanforderungen
- Auswertung der Ergebnisse des Energieaudits inkl. Erstellung eines Energieauditberichts
Bei der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieaudits stehen wir Ihnen beratend zur Seite: Die umfangreichen Prozesse erfordern zeitliche und personelle Ressourcen – wir helfen Ihnen, beides so gering wie möglich zu halten und übernehmen für Sie die Umsetzung des Audits. So können Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch den Aufbau eines Energiemanagementsystems (EnMS) an.
Gesetzliche Umsetzungspflicht für regelmäßige Energieaudits.
Das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sieht vor, dass Unternehmen, die nicht als kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) gelten, seit dem 22.04.2015 gesetzlich zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind. Ausgenommen sind Unternehmen, die bereits gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziert sind. Das erste Energieaudit musste bis zum durchgeführt sein und ist – gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits – mindestens alle vier Jahre zu wiederholen, wenn der Nicht-KMU-Status bestehen bleibt.
Seit führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Energieauditpflicht nach EDL-G durch. Hierbei werden Unternehmen aufgefordert, den Nachweis für das Vorliegen eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder für die Nicht-Betroffenheit zu erbringen. Bei Missachtung der Durchführungspflicht sind Bußgelder bis zu 50000 € möglich.
Von der Energieeinsparung zur Kostenoptimierung.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient der Transparenz über den Energieeinsatz im Unternehmen sowie der Ermittlung von verbrauchserhöhenden Ursachen. Es ist ein erster Schritt, um Maßnahmen zur Senkung einzuleiten. In der Konsequenz bedeutet das: Sie sparen Kosten für den Energiebezug, steigern die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für das Thema Energieeffizienz.
Weitere Fakten und Hintergründe zum Energieaudit.
Ihr Unternehmen ist kein KMU und somit in der Durchführungspflicht, wenn ein oder mehrere dieser Faktoren zutreffen:
- größer als 250 Mitarbeiter
- öffentliche Beteiligung von mindestens 25 %
- größer als 43 Mio. € Bilanzsumme und größer als 50 Mio. € Jahresumsatz