Die grenzenlose Gasversorgung. Dauerhaft. Individuell. businessGasProfi.

In der Gaslieferung langfristig flexibel bleiben.

Für die Umwelt und für Sie.

Kein Mindestverbrauch, keine jahrelange Laufzeit – mit businessGasProfi sind Sie flexibel und umweltfreundlich. Denn Erdgas ist nicht nur günstiger und effizienter im Verbrauch als Erdöl, sondern verbrennt sauberer, hinterlässt keine Ascherückstände und benötigt zudem keinen Lagerraum. Investieren Sie in die Energieversorgung der Zukunft – und in ein Vertragsmodell, mit dem Sie jederzeit unabhängig bleiben.

Bei uns bestimmen Sie.

Zahlen Sie nicht mehr, als Sie verbrauchen. Mit dem businessGasProfi können unsere Geschäftskunden mit Leistungsmessung ihre jährliche Liefermenge selbst bestimmen. Perfekt abgestimmt auf die eigenen Bedürfnisse. Unabhängig von der Verpflichtung eines Mindestverbrauchs von Gas. Planen Sie Ihren reinen Arbeitspreis* nach Ihren individuellen Ansprüchen und so lange Sie wollen. Ob 12, 24 oder 36 Monate. Oder auch 17, wenn Sie mögen: Sie bestimmen die Vertragslaufzeit.

Ungebunden sein, aber alle Vorzüge genießen.

Von Flensburg bis Freiburg – businessGasProfi ist nunmehr fast in ganz Deutschland für Sie verfügbar. Trotzdem sind wir aber immer in Ihrer Nähe: mit ausführlicher, individueller Beratung und einem persönlichen Ansprechpartner. Interessiert? Gerne erstellen wir Ihnen auch kurzfristig ein Angebot. Ganz ohne Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung.

Ihre Vorteile im Überblick:

Viele Argumente sprechen für businessGasProfi. Diese sind:

  • Flexible Vertragslaufzeit
  • Garantierter Arbeitspreis* in der Vertragslaufzeit
  • Keine Mindestliefermenge
  • Hohe Planungssicherheit
  • Punktueller Einkaufszeitpunkt
  • Kurzfristige Angebotserstellung
  • Keine Zusatzkosten für die Vertragsabwicklung

* Der Arbeitspreis enthält die Kosten für die Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. anfallendem Konvertierungsentgelt sowie der Konvertierungsumlage und dem Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes). Er ist zzgl. der Erdgas- und Umsatzsteuer, der Netznutzungsentgelte, der Konzessionsabgabe sowie der Bilanzierungsumlage.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zu diesem Tarif noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Gas außerhalb der Grundversorgung an Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und läuft jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
  • Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG behält sich eine einseitige Anpassung des Arbeitspreises nach billigem Ermessen vor. Anpassungen des Arbeitspreises sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung und erstmals zum Ablauf einer Preisgarantie (sofern Vertragsbestandteil) möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Alle weiteren Preisbestandteile werden dem Kunden in der jeweils geltenden Höhe berechnet. Die Kündigung bedarf der Textform, bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 . Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 ) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Wir beraten Sie gerne individuell und übermitteln Ihnen unsere Vertragsbedingungen im Einzelnen. Unsere produktspezifisch gültigen AGB zur Erdgaslieferung finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite.