Autostrom für Ihr Elektroauto bzw. Wallbox.
Sie möchten mit Ihrem Elektroauto umweltfreundlich unterwegs sein und es zu Hause klimaschonend aufladen? Das ist kein Problem mit einer Wallbox und dem ovagDrive – unserem Autostromtarif mit Ökostrom aus 100% regenerativer Energieerzeugung. Einzige Voraussetzung: Sie betreiben Ihre Wallbox über einen separaten Stromzähler.
Auch Wallboxen gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und müssen somit für den zuständigen Netzbetreiber steuerbar sein. Als Kunde erhalten Sie dafür reduzierte Netzentgelten. Diese sind abhängig von der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox bzw. Art der Steuerbarkeit.
Die Autostromtarife der OVAG im Überblick:
- ovagDrive – Autostrom für Wallboxen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023
- ovagDrive – Autostrom für Wallboxen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024 oder für Wallboxen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023, für die eine Vereinbarung zur Steuerbarkeit nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit dem Netzbetreiber geschlossen wurde
Reduzierte Netzentgelte für Autostrom.
Wer bisher schon von reduzierten Netzentgelten bei der Stromlieferung für die Wallbox profitieren wollte, der musste diese bis 31.12.2023 als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einem separaten Stromzähler betreiben. Mit dem Netzbetreiber wurde vertraglich geregelt, dass dieser die Stromlieferung der Wallbox bei einer drohenden Netzüberlastung kurzzeitig unterbrechen kann. Dafür müssen diese Kunden nur reduzierte Netzentgelte zahlen, die wir mit unseren Strompreisen weitergeben – siehe ovagDrive mit Inbetriebnahme bis 2023. Diese Wallboxen haben bis 31.12.2028 Bestandsschutz und können bis dahin in gewohnter Weise weiter genutzt werden. Nach Ende des Bestandsschutzes müssen diese Anlagen so umgerüstet sein, dass der Netzbetreiber die Leistung auf 4,2 kW dimmen kann.
Durch die Novellierung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die auf dieser Grundlage erlassenen Festlegungen der Bundesnetzagentur gelten seit 01.01.2024 neue Vorgaben. Alle ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommenen Wallboxen mit einer Leistung über 4,2 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet und durch diesen auf eine Mindestleistung von 4,2 kW dimmbar sein. Eine komplette Unterbrechung der Stromlieferung darf der Netzbetreiber nicht mehr durchführen. Kunden mit einer dimmbaren Wallbox und separatem Stromzähler erhalten ebenfalls reduzierte Netzentgelte. Dabei können sie zwischen verschiedenen Netzentgelt-Modulen wählen. In unsere Strompreise werden die Module selbstverständlich entsprechend einkalkuliert. Details zu den Modulen und Strompreisen finden Sie unter ovagDrive mit Inbetriebnahme ab 2024.
Sollte Ihre Wallbox mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.023 schon die aktuellen technischen Anforderungen für die Dimmung erfüllen, so können Sie schon jetzt eine Vereinbarung zur Steuerbarkeit mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber abschließen. Dann können Sie selbstverständlich auch zwischen den Netzentgelt-Modulen wählen.
Mehr Informationen zu den Änderungen bei § 14a EnWG sowie häufig gestellte Fragen finden Sie unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen.