Informationen

Zusatzvereinbarung OVAG powerfox.

Um OVAG powerfox nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Sie beziehen Ihren Haushaltsstrom von der OVAG,
  • die Lieferstelle muss mit einer modernen Messeinrichtung oder einem elektronischen Zähler EDL21 (mME) ausgestattet sein,
  • Sie haben Zugriff auf ein verfügbares WLAN-Netzwerk (mit ausreichender Reichweite bis zum Stromzähler),
  • es ist ein Steckdosenanschluss in der Nähe des Stromzählers vorhanden und
  • Sie besitzen ein Smartphone oder Tablet (mindestens iOS 10.0 bzw. Android 5.0).
Preise
Nutzungsgebühren OVAG powerfox, je Zähler
  Bruttopreise
inkl. 19 % MwSt.
Einmalige Einrichtungspauschale 59,95 €
Jährliches Entgelt 11,49 € / Jahr
Versand kostenfrei
Erläuterungen zu Vertragsinhalt und Bestellvorgang

Auftragserteilung und Gegenstand der Zusatzvereinbarung

Der Kunde erteilt dem Lieferanten durch das Absenden dieses Online-Formulars den verbindlichen Auftrag zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zu seinem Stromlieferungsvertrag, die dem Kunden zusätzliche Möglichkeiten der Erfassung der Verbrauchsdaten, deren Weiterleitung auf eine Datenplattform und der Nutzung von Visualisierungslösungen und anderen Mehrwertdiensten auf Basis dieser Daten bietet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde an der genannten Lieferstelle Haushaltsstrom von dem Lieferanten bezieht. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die Lieferstelle mit einer modernen Messeinrichtung oder einem elektronischen Zähler (mME) ausgestattet sein.

Der Lieferant stellt der dem Kunden die erforderliche Hardware – einen poweropti – zum vorübergehenden Gebrauch gegen Leistung einer einmaligen Einrichtungspauschale sowie einem jährlichen Entgelt zur Verfügung. Der poweropti kann ohne weiteren Installationsaufwand auf die optische Schnittstelle der mME aufgesetzt werden. Der poweropti liest die Verbrauchsdaten aus, überträgt sie auf eine Datenplattform. Über die OVAG powerfox App kann der Kunde in Echtzeit seine Daten einsehen. Verantwortlicher der OVAG powerfox App und Betreiber der Plattform, auf der die Kundendaten gespeichert werden, ist der Kooperationspartner des Lieferanten, die power42 GmbH. Der Kunde kann sich die OVAG powerfox App über den Apple App Store/Google Play Store seines Smartphones oder Tablet herunterladen. Einzelheiten hierzu sind in der PDF-Datei „Nutzungsvoraussetzungen OVAG powerfox“ enthalten.

Kommunikation per E-Mail

Der Lieferant kann dem Kunden über die im Online-Vertragsabschluss genannte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z. B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn etc.) zusenden.

Leistungen des Lieferanten

Gebrauchsüberlassung der Hardware: Der Lieferant stellt dem Kunden den poweropti zur Anbringung auf die optische Schnittstelle seiner mME für die Dauer dieser Zusatzvereinbarung zum Gebrauch zur Verfügung. Der poweropti verbleibt im Eigentum des Lieferanten. Die OVAG powerfox App wird dem Kunden von dem Kooperationspartner kostenfrei nach Maßgabe der als Anlage beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der OVAG powerfox App“ (Nutzungsbedingungen) zur Verfügung gestellt.

Erbringung von Service- und Supportleistungen: Der Lieferant erbringt Service- und Supportleistungen bezogen auf die über die OVAG powerfox App bereitgestellten Services. Die OVAG steht dem Kunden werktäglich von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 06031 6848-18507 sowie bis 18:00 Uhr unter 0800 0123535 zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch jederzeit per E-Mail unter kontaktieren. Auch bei Beschädigungen der Hardware hat sich der Kunde zunächst mit dem genannten Servicepersonal in Verbindung zu setzen. Einzelheiten zur Rücksendung defekter Geräte und Komponenten werden vorab abgestimmt.

Entgelte

Für die dauerhafte Bereitstellung des poweropti sowie für die Erbringung der Service- und Supportleistungen im Rahmen der Nutzung der OVAG powerfox App sowie Software zahlt der Kunde dem Lieferanten eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 59,95 € brutto sowie ein jährliches Entgelt in Höhe von 11,49 € brutto.

Beginnt oder endet die Laufzeit der Zusatzvereinbarung unterjährig (durch unterjährige Beendigung der Stromlieferung an der Lieferstelle), so ist das jährliche Entgelt für das unvollständige Vertragsjahr in anteiliger Höhe zu entrichten.

Leistungsbeginn, Leistungsende, Kündigung, Umzug

Die Vertragslaufzeit beginnt bei Aktivierung des poweropti durch den Kunden, spätestens allerdings 10 Tage nach Lieferung an den Kunden. Der Kunde kann – zum Beispiel, wenn an der Lieferstelle des Kunden noch kein mME eingebaut wurde – den Liefertermin im Rahmen des Auftrages wünschen.

Diese Zusatzvereinbarung läuft zunächst bis zum Ablauf des 31.12., 24:00 Uhr des aktuellen Lieferjahres. Sie verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief/Fax/E-Mail). Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt.

Die Zusatzvereinbarung endet vorbehaltlich der Regelung der nachfolgenden Sätze spätestens mit Ablauf des zwischen den Parteien bestehenden Stromlieferungsverhältnisses. Endet das Stromlieferungsversorgungsverhältnis durch Umzug des Kunden und bezieht der Kunde in der neuen Lieferstelle, die mit einer mME ausgestattet ist, ebenfalls Strom von dem Lieferanten, so kann der poweropti an der neuen mME weiterverwendet werden. Diese Zusatzvereinbarung wird automatisch auf Grundlage des Stromlieferungsverhältnisses für die neue Lieferstelle fortgeführt.

Rückgabe des poweropti nach Beendigung

Nach Beendigung dieser Zusatzvereinbarung ist der poweropti mit Zubehör (Netzteil und Antenne) unverzüglich – wenn möglich unter Verwendung der Originalverpackung – an den Lieferanten auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder im Servicecenter der OVAG, Hanauer Straße 9 – 13, 61169 Friedberg zurückzugeben.

Wird der poweropti nicht innerhalb von vier Wochen nach Beendigung bzw. Widerruf der Zusatzvereinbarung zurückgegeben, so ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden ein Entgelt in Höhe von 59,95 € in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn der zurückgegebene poweropti oder das Zubehör Beschädigungen aufweisen, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder mutwillige Zerstörung schließen lassen. Die Nutzung der OVAG powerfox App wird mit Beendigung der Zusatzvereinbarung automatisch gesperrt.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Verarbeitung der im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten (insbesondere der von dem poweropti ausgelesenen Verbrauchsdaten) erfolgt in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kooperationspartner power42 GmbH auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung nach Art 26 DSGVO.

Hierbei erfolgt die Erhebung der Messwerte mit Hilfe des poweropti, die Auswertung des Stromverbrauchsverhaltens des Kunden zum Angebot von Mehrwertdiensten im Rahmen der erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligungen in Verantwortlichkeit der power42 GmbH, die Abrechnung des Stromverbrauchs in Verantwortung der OVAG, während die Übertragung des Zählerstandes zum Abrechnungsstichtag in gemeinsamer Verantwortung erfolgt. Beide Partner gewährleisten durch technisch-organisatorische Maßnahmen die Sicherheit der personenbezogenen Daten.

Datenschutzrechtliche Zustimmungen bei Registrierung der OVAG powerfox App

Die vom poweropti ausgelesenen Daten werden automatisch auf eine Datenplattform übertragen, die von power42 GmbH betrieben wird.

Im Rahmen der Registrierung der OVAG powerfox App erfragt unser Kooperationspartner – die power42 GmbH – die Zustimmung des Kunden zu den als Anlage zur Zusatzvereinbarung bereits beigefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der OVAG powerfox App“ ab. Diese Zustimmung ist notwendigerweise zu erteilen, um die Visualisierung der Verbrauchsdaten nutzen zu können. Auch die Zustimmung des Kunden zur Bereitstellung der Daten an den Lieferanten über die powerfox Plattform, die dem Lieferanten die Erbringung der vertraglich vereinbarten Serviceleistungen ermöglicht, ist notwendigerweise zu erfüllen, um die Leistungen dieser Zusatzvereinbarung in Anspruch nehmen zu können.

Möchte der Kunde weitere Mehrwertleistungen des Kooperationspartners in Anspruch nehmen, so kann er hierzu einzeln abgefragte Einwilligungserklärungen diesbezüglich erteilen.

Zahlungs-, Vertrags- und Nutzungsbedingungen

Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, an den Lieferanten die vereinbarten Entgelte für die beauftragten Zusatzleistungen zu zahlen. Das jährliche Entgelt wird zusammen mit dem Entgelt für die Stromlieferung der Lieferstelle für den jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Die Zahlungsbestimmungen des Stromlieferungsvertrages, insbesondere Ziffern 4, 5 und 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OVAG zum Stromlieferungsvertrag bzw. §§ 12-17 und 19 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie Ziffer I bis III der Ergänzenden Bedingungen der OVAG zur StromGVV gelten entsprechend. Die einmalige Einrichtungspauschale ist nach Erhalt des poweropti innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Lieferant wird dem Kunden mit Übersendung des poweropti eine entsprechende Rechnung zusenden. Hat der Kunde für das Stromlieferungsverhältnis ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt dieses auch für das jährliche Entgelt aus dieser Zusatzvereinbarung, die Einrichtungspauschale ist zu überweisen.

Geltung der Vertrags- und Nutzungsbedingungen

Ergänzend finden die dem Kunden bereits im Rahmen des Stromlieferungsvertrages übermittelten Vertragsbedingungen Anwendung (abhängig von dem Inhalt des Stromlieferungsverhältnisses: Allgemeine Geschäftsbedingungen der OVAG zum Stromlieferungsvertrag bzw. StromGVV nebst Ergänzender Bedingungen) sowie die in der PDF-Datei enthaltenen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der OVAG powerfox App“ (Nutzungsbedingungen). Im Rahmen des Registrierungsprozesses der OVAG powerfox App wird der Kunde aufgefordert, diesen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Eine Nutzung der Services ist nur nach Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen möglich. Die Vertragsbedingungen der OVAG können zusätzlich bei der OVAG eingesehen oder unter der kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 0123535 angefordert bzw. im Internet unter www.ovag.de/powerfox abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

Ihr Vertragspartner:

Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Hanauer Straße 9-13
61169 Friedberg
Telefon 06031 6848-0
Telefax 06031 6848-1332
info@ovag.de
www.ovag.de

Vorstand
Joachim Arnold (Vors.), Oswin Veith
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Christine Jäger
Registergericht
Friedberg HRB 138
Sitz der Gesellschaft
Friedberg (Hessen)
UStID-Nr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 112 590 318
Inhaltlich verantwortlich
Britta Adolph, Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg

Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren/Energiedienstleistungsgesetz

Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren und Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Oberhessische Versorgungsbetriebe AG, Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg / kostenlose Servicenummer: 0800 0123535 / E-Mail: service@ovag.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de; www.schlichtungsstelle-energie.de; Tel.: 030/2757240-0, Fax 030/2757240-69).

Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten sie unter www.bfee-online.de. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.

Allgemeine Informationen zum Bestellvorgang

Wie kommt das Upgrade des Benutzeraccounts zustande?

  • Sie füllen die erfordlichen Felder im Online-Formular aus und bestätigen die rechtlichen Voraussetzungen.
  • Sie kontrollieren die eingegebenen Daten und senden das Formular durch den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ ab. Sofern Sie noch eine falsche Eingabe finden, können sie diese nur vor dem Absenden ändern.
  • Wir empfehlen Ihnen, zur Kontrolle vor dem Absenden einen Ausdruck der eingegebenen Daten zu erstellen und diesen aufzubewahren.
  • Durch das Absenden des Online-Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss der Zusatzvereinbarung ab.
  • Die von Ihnen eingegebenen Daten werden elektronisch gespeichert und können auf Ihren Wunsch zur Einsicht angefordert werden.
  • Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigung in schriftlicher Form per Post.
  • Die Zusatzvereinbarung kommt mit Zugang der Annahmeerklärung der OVAG zustande.

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Ihre Daten
Vertragsdaten

Die vollständige Zählernummer finden Sie auf Ihrer modernen Messeinrichtung, diese beginnt mit einer „1“ und drei Buchstaben (z. B.1EMH01234...“).

Vertragsinhaber:

Kontaktdaten (für Rückfragen):

Lieferzeitpunkt
Rechtliches
Rechtliche Grundlagen für den Abschluss der Zusatzvereinbarung

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