Wärmepumpenstrom für Ihre klimafreundliche Heizung.
Wärmepumpen sind aus ökologischen und ökonomischen Aspekten äußerst interessant. Ihr Funktionsprinzip ist so einfach wie genial: Je nach Effizienz und Gebäudestandard können Wärmepumpen bereits mit etwa 25 % elektrischer Antriebsenergie aus kostenloser Umweltwärme 100 % Wärmeleistung erzielen. Bei einem steigenden Anteil von Strom, der aus regenerativen Energien stammt, liegen die Vorteile für Klima und Umwelt auf der Hand. Selbstverständlich unterstützen wir solche Technologien – z. B. mit günstigen Strompreisen.
Wärmepumpen zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Als Gegenleistung für die Steuerbarkeit profitieren Wärmepumpenkunden von reduzierten Netzentgelten. Welche genau für Sie gelten, ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe bzw. Art der Steuerbarkeit.
Die Wärmepumpentarife der OVAG im Überblick:
- ovagThermo – Stromtarif für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023
- ovagThermo – Stromtarif für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024 oder für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023, für die eine Vereinbarung zur Steuerbarkeit nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit dem Netzbetreiber geschlossen wurde
Änderungen bei den reduzierten Netzentgelten für Wärmepumpenstrom.
Für den Betrieb von Wärmepumpen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten verschiedene gesetzliche Regelungen – unter anderem § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die auf dieser Grundlage erlassenen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Demnach konnten Wärmepumpen, die bis 31.12.2023 ans Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen wurden, vom Netzbetreiber bei einer drohenden Netzüberlastung zeitweise komplett abgeschaltet werden. Dafür erhalten Wärmepumpenkunden reduzierte Netzentgelte, die wir in unseren Strompreisen an die Kunden weitergeben. Dies gilt allerdings nur noch für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028.
Seit 01.01.2024 gelten die auf Grundlage des novellierten § 14a EnWG veröffentlichten Vorgaben der BNetzA. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von über 4,2 kW, die seit 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, müssen für den Netzbetreiber auf eine Leistung von 4,2 kW dimmbar sein. Komplett abschalten darf der Netzbetreiber die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei einem Stromengpass nicht mehr. Selbstverständlich erhalten auch Kunden mit einer dimmbaren Wärmepumpe ermäßigte Netzentgelte. Neu ist, dass diese Betreiber bzw. Kunden zwischen verschiedenen Preismodulen bei den Netzentgelten wählen können. Selbstverständlich berücksichtigen wir die verschiedenen Netzentgelt-Module bei unseren Strompreisen. Die detaillierten Strompreise und genaue Informationen zu den Modulen finden Sie unter: Wärmepumpenstrom für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024.
Auch haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Bestandsanlage von den neuen Netzentgelt-Modulen zu profitieren. Hierzu muss Ihre Anlage jedoch die neuen technischen Anforderungen der Dimmbarkeit erfüllen und Sie müssen zuvor eine Vereinbarung mit dem zuständigen Netzbetreiber über die Steuerbarkeit Ihrer Anlage schließen.
Mehr Informationen zu den Änderungen bei § 14a EnWG sowie häufig gestellte Fragen finden Sie unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen.