Warnung vor unseriösen Fremdanbieter-Anrufen.

OVAG fragt telefonisch keine Zählernummern ab.

Aktuell wenden sich vermehrt Kundinnen und Kunden an die OVAG, die von unseriösen Anrufen von Fremdanbietern berichten. Zweck dieser Anrufe ist es augenscheinlich, einen Anbieterwechsel zu forcieren. Dabei gehen die Anrufer geschickt vor und geben offenbar unter anderem auch an, im Auftrag der OVAG zu handeln – was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Sie fragen persönliche Daten und die Zählernummer ab. Diese sollten Verbraucher unbekannten Dritten nicht preisgeben, denn im schlimmsten Fall droht dann ein Wechsel des Stromlieferanten wider Willen.

„Die OVAG hat mit dieser unseriösen Art der Kundenwerbung nichts zu tun. Diese Fremdanbieter handeln nicht in unserem Auftrag und versuchen in vielen Fällen, die Kundinnen und Kunden am Telefon zu täuschen“, sagt Vertriebsleiter Holger Ruppel. Er vermutet, dass die aktuelle Situation rund um die Einführung der Strompreisbremse mit dafür verantwortlich ist, dass es vermehrt zu solchen Anrufen kommt. „Die Fremdanbieter nutzen die Unsicherheit der Menschen aus, um ihnen persönliche Daten zu entlocken, die für eine Ummeldung ausreichen.“ Denn Stromanbieter dürfen einen Anbieterwechsel vornehmen, wenn sie in Besitz von Namen, Anschrift und Zählernummer sind – bei einem seriösen Anbieter selbstverständlich immer in Kenntnis des Verbrauchers und mit dessen Einverständnis. Nicht so im Falle dieser Anrufe. „Selbst das Wort ‚ja‘ ist in solchen Gesprächen möglichst zu vermeiden, um keine Angriffsfläche zu bieten“, rät Holger Ruppel.

Im Allgemeinen gilt für Werbeanrufe: Sofern keine Einwilligung an das anrufende Unternehmen erteilt wurde, ist der Werbeanruf aus rechtlicher Sicht sogar verboten. Verbraucher können sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden.

Die OVAG rät dringend dazu, derartige Gespräche bei Verdacht sofort zu beenden und unter keinen Umständen persönliche Daten oder Zählernummern zu nennen. „Die OVAG wird schon deshalb niemals Zählernummern von Bestandskunden abfragen, da wir diese schlicht und einfach bereits kennen“, sagt Ruppel. Auch in Sachen Strompreisbremse müsse sich niemand Sorgen machen. „Die Strompreisbremse wird offenbar mittlerweile vermehrt als vermeintlicher Anrufgrund genannt. Verbraucher müssen jedoch selbst nicht tätig werden. Darüber hinaus hat die OVAG, wie alle Stromanbieter, eine Informationspflicht. Das heißt: All unsere Kundinnen und Kunden werden von uns in Textform rechtzeitig benachrichtigt und erhalten die wichtigsten Informationen“, sagt Ruppel.

Er wirbt bei der Umsetzung der Strompreisbremse für Verständnis und Geduld bei den Kundinnen und Kunden. „Wir sprechen hier von immensem Aufwand und einer sehr komplexen Materie. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, entsprechende Informationen zeitnah auch auf unserer Homepage bereitzustellen.“

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