Reverse-Charge.
Unser Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft.
Auf den inländischen Strom- und Gashandel wurde zum 01.09.2013 das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) eingeführt. Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG von Erdgas und/oder Elektrizität finden Sie hier die Bestätigung des Finanzamtes.