Grundwasserschutz für sauberes Trinkwasser.

Von Grund auf schützenswert: unser Trinkwasser.

Die Definition von Grundwasser lautet: zusammenhängende Wasservorräte, die sich in Hohlräumen unterhalb der Erdoberfläche befinden. Ohne ausreichend Grundwasser gingen unsere Trinkwasserressouren gegen Null, wir wären kaum (über-)lebensfähig. Ausserdem verfügt es über eine wichtige ökologische Funktion als Teil des Wasserkreislaufs. Die wesentlichen Instrumente zur Vorbeugung von Grundwasserschäden sind die Ausweisung von Wasserschutzgebieten sowie kreisweite Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft. Beide zusammen garantieren, dass wir auch in Zukunft über ausreichend sauberes Trinkwasser verfügen.

Ohne sie säßen wir auf dem Trockenen: Wasserschutzgebiete.

Für Wasserschutzgebiete gelten spezielle Verordnungen und Regeln zum Schutz unserer Gewässer. Insgesamt gibt es drei Schutzzonen: Die Schutzzone I umfasst das unmittelbare Brunnengrundstück mit einem Radius von einigen wenigen Metern. Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der Trinkwasserversorgung dienen und das Betreten sind hier verboten. Die Schutzzone II umfasst das engere Schutzgebiet und reicht von der Grenze der Zone I bis zur sogenannten „50-Tage-Linie“. Diese besagt, dass von hier aus das Grundwasser etwa 50 Tage benötigt, um in die Brunnenanlagen zu gelangen. Je nach geologischen Gegebenheiten verläuft sie bis zu mehreren hundert Metern rund um die Brunnenanlage. Die Schutzzone III – das erweiterte Schutzgebiet – erstreckt sich von der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Brunnen.

Flächendeckender Grundwasserschutz durch kreisweite Kooperationen.

Kreisweite Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft dienen der Etablierung einer langfristig angelegten landwirtschaftlichen Beratung und Unterstützung des flächendeckenden Gewässerschutzes. In den Fördergebieten der OVAG liegt der Nitratgehalt des Rohwassers deutlich unter dem Grenzwert von 50 Milligramm. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind nicht nachweisbar.

Arzneimittel und Grundwasserschutz: Medikamente richtig entsorgen.

Medikamente gehören nicht in die Toilette oder in die Spüle, da dies zu einer Belastung der Gewässer und des Trinkwassers führen kann. Je nach Region gibt es unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten. In vielen Gebieten ist die Entsorgung über den Hausmüll möglich, während in anderen Regionen Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe genutzt werden können. Durch eine fachgerechte Entsorgung, etwa über den Hausmüll oder spezielle Sammelstellen, werden die enthaltenen Arzneistoffe durch Verbrennung vollständig zerstört, sodass sie kein Risiko mehr für die Umwelt darstellen. Detaillierte Informationen zur richtigen Entsorgung von Medikamenten in unserer Region bzw. in Ihrem Landkreis finden Sie auch unter: www.arzneimittelentsorgung.de

Infografik mit einer Deutschlandkarte, die die richtigen Entsorgungsmöglichkeiten für Arzneimittel in den einzelnen Landkreisen zeigt, inklusive externer Verlinkung auf www.arzneimittelentsorgung.de
Infografik des Umweltbundesamts: Arzneimittel richtig entsorgen.

Alle Informations- und Lehrmaterialien zum Grundwasserschutz können kostenlos auf der Website des Umweltbundesamts bestellt oder heruntergeladen werden. Dazu zählen u. a. Poster, Faltblätter und Lehrmaterialien für Bildungseinrichtungen.