Stellung Energieeffizienz-Experte.

Energieeffizienz-Experte (EEE) für die Antragsstellung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Klimaschutz fängt zu Hause an und nie war es einfacher, eine finanzielle Förderung für energetische Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Unsere erfahrenen Energieberater beraten Sie umfassend zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und verhelfen Ihnen gerne zu Ihrem passenden Förderangebot.

Energieeffizienz-Experte für Sanierungen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, oft auch als BEG Förderung bezeichnet, fasst inzwischen die bestehenden Förderprogramme des Bundes für die Gebäudeförderung unter einem Dach zusammen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen teilweise Energieeffizienz-Experten bei der Förderantragstellung mit eingebunden werden. 

Energieeffizienz-Experte für die BEG Förderung.

Für folgende Förderungen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend:

  • Systemische Maßnahmen, also ein Neubau oder eine Sanierung zum Effizienzhaus im Rahmen der BEG WG,  BEG NWG bzw. BEG KfN
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus
  • Förderung für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen eines Vorhabens in Zusammenhang mit der Umsetzung einer Maßnahme

Gut zu wissen: Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

EEE-Leistungen bei einer Gesamtsanierung und bei Einzelmaßnahmen:

  • Prüfung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme(n) entsprechend der technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • Mitwirken bei der Angebotseinholung und Unterstützung bei der Auswertung der erhaltenen Angebote
  • Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) oder der technischen Projektbeschreibung (TPB)
  • Prüfung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude während der Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder des technischen Projektnachweises (TPN)

Wichtig: Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Abweichend davon kann für die Förderung von Heizungstechnik bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie und dem 31. August 2024 der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Zudem müssen alle Maßnahmen je nach Förderung den bauteilbezogenen technischen Mindestanforderungen entsprechen. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des BMWK unter: BMWK-Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

FAQ zur Stellung eines Energieeffizienz-Experten.

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wie läuft die Förderung für eine Einzelmaßnahme beim BAFA ab?

Um eine Förderung für eine Sanierung am Wohngebäude beim BAFA zu erhalten, empfiehlt es sich, zuerst eine Energieberatung durchzuführen, um die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahme zu beurteilen. Nachdem die Entscheidung für eine Sanierungsmaßnahme gefällt wurde, sollte die Finanzierung überprüft werden.

Daraufhin ist der Energieeffizienz-Experte wieder einzubinden und Angebote sind einzuholen. Seit dem müssen vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Diese müssen folgende Aspekte enthalten:

  • eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage. Eine Musterformulierung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter: FAQ A.25 zur BEG)
  • das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme

Nachdem die Angebote geprüft und ein Lieferungs- und Leistungsvertrag unterschrieben wurde, stellt der Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB) aus, mit welcher der Antrag auf Förderung beim BAFA gestellt werden kann. Anschließend wartet man auf den Zuwendungsbescheid.

Mit der Zusage des Zuwendungsbescheides kann die Umsetzung der Maßnahme beginnen. Während der Umsetzung müssen alle erforderlichen Nachweise für die Förderung zusammengestellt werden. Anschließend prüft der Energieeffizienz-Experte die Nachweise und erstellt den Technischen Projektnachweis (TPN). Nach Abschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises wird auf den Festsetzungsbescheid gewartet.

Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Wie erhalte ich eine Förderung für meine Heizung bei der KfW?

Nach der Entscheidung für die Sanierungsmaßnahmen ist der Energieeffizienz-Experte wieder einzubinden und Angebote sind einzuholen. Seit dem müssen vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Diese müssen folgende Aspekte enthalten:

  • eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage. Eine Musterformulierung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter: FAQ A.25 zur BEG)
  • das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme

Nachdem die Angebote geprüft und ein Lieferungs- und Leistungsvertrag unterschrieben wurde, stellt der Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, mit welcher der Förderantrag bei der KfW gestellt werden kann. Anschließend wartet man auf den Zuwendungsbescheid.

Nachdem der Bescheid erteilt wurde, können die Maßnahmen umgesetzt werden. Währenddessen müssen alle nötigen Nachweise für die Förderung zusammengestellt werden. Der Energieeffizienz-Experte prüft die Nachweise und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Abschließend wird der Verwendungsnachweis vervollständigt und eingereicht.

Nach der Umsetzung erhält man den Festsetzungsbescheid. Sobald dieser vorliegt, wird die Förderung ausgezahlt.

Wie erhalte ich für eine Gesamtsanierung einen Kredit oder Tilgungszuschuss von der KfW?

Für eine Gesamtsanierung eines Wohngebäudes über einen KfW-Kredit beginnt der Prozess mit einer Energieberatung, gefolgt von einer Entscheidung über die zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen. Die Finanzierung wird geprüft, indem Kontakt zur Hausbank aufgenommen und die Möglichkeiten für einen Kredit oder die Verwendung von Eigenkapital erörtert werden.

Anschließend werden Angebote für die geplanten Sanierungsarbeiten eingeholt, wobei Rat durch einen Energieeffizienz-Experten empfehlenswert ist, um die Vorschläge zu bewerten. Nachdem die Angebote geprüft wurden, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag (BzA), welche bei der Hausbank eingereicht werden muss. Dann wird auf den Zuwendungsbescheid der KfW gewartet. Anschließend werden Leistungsverträge abgeschlossen und die Sanierungsmaßnahme umgesetzt.

Der letzte Schritt ist der Abschluss des Verwendungsnachweises mit der Hausbank und dessen Einreichung. Nach Erhalt des Bescheides wird der Kredit getilgt und gegebenenfalls ein Tilgungszuschuss gewährt.