Mein Wallbox-Tarif. Ökologisch. Günstig. ovagDrive – Strompreise für Wandladeboxen mit Inbetriebnahme ab 2024.

Der ovagDrive mit Modulabrechnung ist der günstige Autostromtarif mit Ökostrom aus 100 % regenerativer Energieerzeugung für Ihre private Wallbox, die ab als steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen wurde. Er gilt ebenfalls für Wallboxen, die schon den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die eine Vereinbarung nach dem neuen § 14a EnWG mit dem Netzbetreiber geschlossen wurde.

Um unseren Stromtarif für Ihr Elektroauto nutzen zu können, benötigen Sie lediglich einen separaten Stromzähler mit einer Vorrichtung zur Steuerung und eine Wallbox im Netzgebiet der ovag Netz GmbH. Eine Wallbox können Sie – ebenfalls günstig – bei uns beziehen. Die Ladeeinrichtungen müssen allerdings fest installiert werden. SCHUKO- oder CEE-Steckvorrichtungen sind nicht zugelassen.

Im Modul 1 werden im Jahr die tatsächlich in den Preisen enthaltenen Netzentgelte 3 (Arbeitspreis 8,84 ct / kWh netto bzw. 10,52 ct / kWh brutto; Grundpreis 80,00 € / Jahr netto bzw. 95,20 € / Jahr brutto), höchstens jedoch ein pauschaler Brutto-Jahresrabatt in Höhe von 158,90 , also monatlich bzw. 13,24 , bei der Jahresverbrauchsabrechnung abgezogen:

Preise ovagDrive mit Modul 1, gültig bis
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 30,21 ct / kWh 32,26 ct / kWh 38,39 ct / kWh
Grundpreis 2 10,97 € / Monat 13,05 € / Monat
Preise ovagDrive mit Modul 1, gültig ab
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 25,08 ct / kWh 27,13 ct / kWh 32,28 ct / kWh
Grundpreis 2 13,02 € / Monat 15,49 € / Monat

Im Modul 2 sind die Netzentgeltreduzierungen nach § 14a EnWG bei den Preisangaben in dieser Tabelle bereits berücksichtigt:

Preise ovagDrive mit Modul 2, gültig bis
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 24,91 ct / kWh 26,96 ct / kWh 32,08 ct / kWh
Grundpreis 2 4,30 € / Monat 5,12 € / Monat
Preise ovagDrive mit Modul 2, gültig ab
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 20,01 ct / kWh 22,06 ct / kWh 26,25 ct / kWh
Grundpreis 2 6,33 € / Monat 7,53 € / Monat

Die Abrechnung erfolgt automatisch in dem Modul, das Sie gegenüber dem Netzbetreiber gewählt haben.

Für beide Preismodule gilt als Grundvoraussetzung, dass Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die Steuerbarkeit der Wallbox getroffen haben. Bei Anlagen, die nach dem in Betrieb genommenen wurden, erfolgt dies automatisch mit Anmeldung und Inbetriebnahme der Wallbox. Bei Anlagen, die bis zum in Betrieb genommen wurden und nach den Vorgaben des § 14a EnWG dimmbar sind, müssen Sie eine solche Vereinbarung nachträglich mit Ihrem Netzbetreiber schließen.

Voraussetzungen für die Wahl der Netzentgelt-Module.

Sie können von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre Wallbox wurde bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet und ist für diesen dimmbar.
  • Sie haben eine Vereinbarung zur Steuerung Ihrer Wallbox mit dem Netzbetreiber geschlossen.

Sie können zwischen den Preismodulen für die vergünstigten Netzentgelte wählen bzw. wechseln. Die reduzierten Preise des neuen Moduls gelten allerdings erst nach tatsächlicher Umsetzung des Modulwechsels durch den Netzbetreiber. Es erfolgt keine Bestabrechnung oder rückwirkende Preisänderung. Gerne veranlassen wir für Sie einen gewünschten Modulwechsel beim zuständigen Netzbetreiber. Nutzen Sie dafür ganz einfach das Formular Modulwechsel.

ovagDrive: Mit Ökostrom aus Oberhessen.

Ökostrom-Siegel: Windkraft aus Oberhessen

Nachhaltig und günstig: Unseren Autostromtarif ovagDrive erhalten Sie mit 100 % Naturstrom, der in unseren OVAG-eigenen Windkraftanlagen in Oberhessen erzeugt wird. Nur für den Fall, dass unvorhergesehen mal die produzierte Strommenge nicht ausreicht, stellen wir als Ihr zuverlässiger Stromversorger sicher, dass zusätzlich TÜV-zertifizierter Ökostrom aus süddeutschen Wasserkraftwerken in das Stromnetz eingespeist wird.

Wer montiert meine Wallbox?
Dazu beauftragen Sie einfach Ihren Elektriker, dieser veranlasst auch den Einbau des separaten Zählers durch die ovag Netz GmbH. Notwendige Informationen zu den Wandladeboxen finden Sie auf unserer Homepage, die Anschluss- und Installationshinweise stehen auf der Website der ovag Netz GmbH bereit.

Änderungen bei den reduzierten Netzentgelten:
Seit gilt eine Neuregelung für Anmeldungen von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern. Mehr dazu erfahren Sie unter: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. 3 EnWG

Was Sie zum Tarif ovagDrive noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig zertifizierten Ökostrom außerhalb der Grundversorgung für den Betrieb einer Ladestation für Elektromobile im Rahmen eines Energielieferungsvertrages. Hierbei sind folgende Regelungen und technische Begebenheiten zu beachten:
    Allgemeine Voraussetzungen:
    Gemäß § 13 NAV darf die Ladevorrichtung nur durch einen vom Verteilnetzbetreiber ovag Netz GmbH zugelassenen Elektrofachbetrieb errichtet werden. Bei der Planung von Ladevorrichtungen sind einschlägige Normen (z. B. VDE 0100-722), die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die Ergänzenden Bedingungen der ovag Netz GmbH zu beachten. Vor dem Anschluss der Ladeeinrichtungen hat gemäß TAB  Kapitel 4 (1) eine Anzeige bei der ovag Netz GmbH zu erfolgen.
    Ihre Ladevorrichtung muss über einen separaten Zähler an das Stromnetz angeschlossen sein.
    Wallboxen ohne Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (Inbetriebnahme bis ):
    Da es sich bei Ihrer Wallbox um sog. abschaltbare Last nach der alten Fassung des § 14a EnWG handelt, musste die ovag Netz GmbH den Anschluss der Ladeeinrichtung unabhängig von deren Nennleistung genehmigen. Bei einphasigen Ladesystemen darf eine Belastung von 4,6 kVh (entspricht 20 A) nicht überschritten werden. Außerdem sind Anforderungen zu berücksichtigen, die durch das zu ladende Fahrzeug bestehen.
    Die separate Messeinrichtung war bei Inbetriebnahme mit der Möglichkeit der Tarif- und Leistungsschaltung am zentralen Zählerplatz vorzusehen. Dieser Anschluss ermöglicht auch ein zukünftiges Rückliefern von Energie in das Verteilnetz, wenn das Elektrofahrzeug bzw. die Ladestation hierfür ausgelegt sind.
    Für diese Wallboxen ist in Ihrem Komplettpreis das reduzierte Netzentgelt des Netzbetreibers einkalkuliert.
    Wallboxen mit Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (gesetzliche Pflicht bei Inbetriebnahme ab ):
    Haben Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen, kann der Netzbetreiber Ihre Wallbox täglich bis zu zwei Stunden auf 4,2 kW dimmen.
    Als Ausgleich dafür gewährt der Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte über folgende Optionen:
    • Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung): Ausgehend von den „Netzentgelten für Netznutzung ohne 0,25 h-Leistungsmessung“ erhalten Sie einen pauschalen, auf die tatsächlichen Netzentgelte in der Abrechnungsperiode gedeckelten Rabatt.
    • Modul 2 (prozentuale Arbeitspreisreduzierung): Für die Netznutzung fällt kein Grundpreis an. Der Arbeitspreis der Netznutzung beträgt 40 % des regulären Arbeitspreises der Netznutzung ohne 0,25 h-Leistungsmessung.
    Die Wahl des gewünschten Moduls ist für die Zukunft jederzeit änderbar. Haben Sie bei der Anmeldung keine Auswahl getroffen, werden Sie automatisch im Modul 1 abgerechnet.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, jedoch beim ovagDrive 24 frühestens zum , und läuft bis zum bzw. beim ovagDrive 24 bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit zum bzw. beim ovagDrive 24 zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 . Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 ) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 29,22 € / Jahr

3) Wenn Sie für die vertragsgegenständliche Lieferstelle die Voraussetzungen für die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG mit dem Netzbetreiber nicht geschaffen haben oder wenn der Netzbetreiber aus anderen Gründen für einen Zeitraum keine Netzentgeltreduktion gewährt, wird der Strompreis für Modul 1 ohne Gewährung einer pauschalen Netzentgeltreduzierung berechnet.