Mein Wärmepumpen-Tarif. Besonders. Effizient. ovagThermo – Strompreise für Wärmepumpen mit Inbetriebnahme bis .

Nachhaltig heizen und sparen: Der ovagThermo mit ET-Messentgelt ist der günstige Stromtarif für Wärmepumpen, die bis zum als steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen wurden. Für die Steuerbarkeit erhalten Sie vergünstigte Netzentgelte, die wir selbstverständlich in Ihren Strompreis einberechnen. Unseren Wärmepumpenstrom bieten wir zudem mit zwei unterschiedlichen Laufzeiten an, sodass Sie für sich das passende Preisangebot und die passende Vertragslaufzeit wählen können.

ovagThermo 24: Günstiger Wärmepumpenstrom mit Preisgarantie bis .

Siegel: OVAG-Strompreisgarantie bis 31.12.2026

Mit ovagThermo 24 bieten wir Ihnen für Ihren Wärmepumpenstrom eine noch längere Preisgarantie*. Dies ist möglich, weil wir mit ovagThermo 24 ebenfalls langfristig planen und die aktuell günstigen Einkaufskonditionen am Strommarkt für die nächsten Jahre direkt an Sie weitergeben können. Der ovagThermo 24 ist damit ideal für umweltbewusste Heizungsbesitzer, die Wert auf günstigen Wärmepumpenstrom und mehr Planungssicherheit legen.

Preise ovagThermo 24 mit ET-Messentgelt, gültig ab
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 17,67 ct / kWh 19,72 ct / kWh 23,47 ct / kWh
Grundpreis 2 8,18 € / Monat 9,73 € / Monat

ovagThermo: Wärmepumpenstrom ohne langfristige Bindung.

Mit ovagThermo erhalten Sie Wärmepumpenstrom zu günstigen Konditionen und einer kürzeren Laufzeit. Perfekt für alle, die flexibel bleiben und trotzdem von den Vorteilen vergünstigter Netzentgelte profitieren möchten.

Preise ovagThermo mit ET-Messentgelt, gültig seit
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 21,70 ct / kWh 23,75 ct / kWh 28,26 ct / kWh
Grundpreis 2 7,34 € / Monat 8,74 € / Monat

Wärmepumpentarif ovagThermo Natur: Ökostrom-Variante mit Naturstrom aus Oberhessen.

Ökostrom-Siegel: Windkraft aus Oberhessen

Nachhaltig und günstig: Alle Vorteile unseres Wärmepumpentarifs ovagThermo können Sie mit ovagThermo Natur auch als Ökostrom-Variante nutzen. Mit 100 % Naturstrom, der in unseren OVAG-eigenen Windkraftanlagen in Oberhessen erzeugt wird. Nur für den Fall, dass unvorhergesehen mal die produzierte Strommenge nicht ausreicht, stellen wir als Ihr zuverlässiger Stromversorger sicher, dass zusätzlich TÜV-zertifizierter Ökostrom aus süddeutschen Wasserkraftwerken in das Stromnetz eingespeist wird.

Preise ovagThermo Natur mit ET-Messentgelt, gültig seit
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl. 19 % MwSt.
Arbeitspreis 22,30 ct / kWh 24,35 ct / kWh 28,98 ct / kWh
Grundpreis 2 7,34 € / Monat 8,74 € / Monat

Bitte beachten Sie, dass neue Stromlieferverträge für Wärmepumpen ausschließlich im Eintarif (ET) angeboten werden. Sollte in Ihrer Lieferstelle ein Doppeltarif-Zähler eingebaut sein, wird Ihnen dennoch das günstigere ET-Messentgelt berechnet.

Bestehende Stromlieferverträge im Doppeltarif (HT/NT) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Wenn Ihre Wärmepumpe bereits nach den aktuellen Vorgaben des § 14a EnWG gedimmt werden kann, können Sie alternativ die Abrechnung der Netzentgelte über ein Preismodul wählen. Für dieses Preismodell gilt jedoch als Grundvoraussetzung, dass Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die Steuerbarkeit der Wärmepumpe treffen. Für Anlagen, die bis zum in Betrieb genommen wurden, müssen Sie daher eine solche Vereinbarung nachträglich schließen und können hierbei das gewünschte Modul wählen. Ein entsprechendes Formular dazu finden Sie unter ovagThermo mit Modulabrechnung.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. 3 EnWG

Was Sie zum Tarif ovagThermo noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Strom bzw. zertifizierten Ökostrom beim ovagThermo Natur außerhalb der Grundversorgung für den Betrieb von Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt im Rahmen eines Energielieferungsvertrages. Hierbei sind folgende Regelungen und technische Begebenheiten zu beachten:
    Wärmepumpen ohne Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (Inbetriebnahme bis ):
    Handelt es sich bei Ihrer Wärmepumpe um eine monovalent oder bivalent-parallel betriebene Anlage, kann die Wärmepumpe vom Netzbetreiber täglich bis zu 6 h innerhalb von 24 h gesperrt werden. Eine Sperrzeit darf nicht länger als 2 h, die nachfolgende Betriebszeit nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit sein.
    Haben Sie eine bivalent-alternativ betriebene Anlage, muss eine Unterbrechung des Strombezuges für die Wärmepumpe bei Außentemperaturen unter +3 °C sowie zu Zeiten hoher Netzbelastung möglich sein. Die Unterbrechung erfolgt, soweit die Anlage nicht bei ca. +3 °C selbsttätig abschaltet, im Bedarfsfall durch zentrale Steuerung des Netzbetreibers. Sie kann bis zu 960 Stunden im Jahr betragen.
    Für diese Wärmepumpen ist in Ihrem Komplettpreis das reduzierte Netzentgelt des Netzbetreibers einkalkuliert.
    Wärmepumpen mit Vereinbarung über die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der BNetzA (BK6-22-300) mit dem Netzbetreiber (gesetzliche Pflicht bei Inbetriebnahme ab ):
    Haben Sie mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen, kann der Netzbetreiber Ihre Wärmpumpe täglich bis zu zwei Stunden auf 4,2 kW dimmen.
    Als Ausgleich dafür gewährt der Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte über folgende Optionen:
    • Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung): Ausgehend von den „Netzentgelten für Netznutzung ohne 0,25 h-Leistungsmessung“ erhalten Sie einen pauschalen, auf die tatsächlichen Netzentgelte in der Abrechnungsperiode gedeckelten Rabatt.
    • Modul 2 (prozentuale Arbeitspreisreduzierung): Für die Netznutzung fällt kein Grundpreis an. Der Arbeitspreis der Netznutzung beträgt 40 % des regulären Arbeitspreises der Netznutzung ohne 0,25 h-Leistungsmessung.
    Die Wahl des gewünschten Moduls ist für die Zukunft jederzeit änderbar. Haben Sie bei der Anmeldung keine Auswahl getroffen, werden Sie automatisch im Modul 1 abgerechnet.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, jedoch beim ovagThermo 24 frühestens zum , und läuft bis zum bzw. beim ovagThermo 24 bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit zum bzw. beim ovagThermo 24 zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 . Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 ) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 29,22 € / Jahr