Mein Vertrauenstarif. Garantiert. Leistunsstark. ovagPlus – Stromtarif für einen Stromverbrauch bis zu 100.000 kWh / Jahr.
Das Vertrauens-Plus durch faire Preise – auch bei höherem Stromverbrauch: Der ovagPlus ist unser Stromtarif für alle Kunden mit einem mittleren bis hohen jährlichen Stromverbrauch (bis 100.000 kWh / Jahr). Mit ovagPlus und ovagPlus 24 bieten wir Ihnen zwei unterschiedliche Tarife an, so dass Sie für sich das passende Preisangebot und die passende Vertragslaufzeit wählen können.
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis | 29,73 ct / kWh | 31,78 ct / kWh | 37,82 ct / kWh |
Grundpreis 2 | 11,76 € / Monat | — | 13,99 € / Monat |
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis | 29,51 ct / kWh | 31,56 ct / kWh | 37,56 ct / kWh |
Grundpreis 2 | 13,59 € / Monat | — | 16,17 € / Monat |
ovagPlus 24: Bis auf günstige Preise vertrauen.
Der ovagPlus 24 bietet Ihnen durch eine längere Vertragslaufzeit und der echten Preisgarantie* langfristig einen deutlich günstigeren Strompreis. Das ist möglich, weil wir mit ovagPlus 24 ebenfalls langfristig planen und die aktuell günstigen Einkaufskonditionen am Strommarkt für die nächsten Jahre direkt an Sie weitergeben können. Der ovagPlus 24 ist somit die ideale Wahl für alle Haushalte mit hohem Stromverbrauch, die langfristige Planungssicherheit und stabile, günstige Konditionen suchen.
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis | 23,69 ct / kWh | 25,74 ct / kWh | 30,63 ct / kWh |
Grundpreis 2 | 11,76 € / Monat | — | 13,99 € / Monat |
Was Sie zum Tarif ovagPlus noch wissen sollten:
- Wir liefern zuverlässig Strom außerhalb der Grundversorgung im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
- Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
- Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, jedoch beim ovagPlus 24 frühestens zum , und läuft bis zum bzw. beim ovagPlus 24 bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit zum bzw. beim ovagPlus 24 zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
- Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
- Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
- Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
- Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
- Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
- Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter service@ovag.de gerichtet werden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.
1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 15,11 € / Jahr