Gebäudesanierung.

Mit unserer Wohngebäudeberatung nach BAFA.

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll dem Nutzer aufzeigen, über welche Maßnahmen der Energieverbrauch und damit die jährlichen Energiekosten dauerhaft gesenkt werden können. Hierzu zählen bauliche und technische Maßnahmen, aber auch das individuelle Verbrauchsverhalten.

BAFA-Sanierungsfahrplan mit attraktiver Förderung

Eine solche Energieberatung durch einen Experten vor Ort wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Höhe des Zuschusses zu den Beratungskosten richtet sich dabei nach den Vorgaben der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Nähere Informationen zu den aktuellen Fördersätzen finden Sie auf der Website des BAFA unter BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung. Ein Vertragsabschluss vor Antragstellung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (durch vertragliche Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung).

BAFA Sanierungsfahrplan: So läuft die Erstellung ab.

Bei einem Vor-Ort-Termin erfasst der Energieberater den baulichen und energetischen Zustand des Gebäudes sowie der Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Beratungsbericht zusammengefasst. Fester Bestandteil des Berichts sind auf das Gebäude abgestimmte Empfehlungen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Sanierung. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird an Sie übergeben und in einem Abschlussgespräch erläutert.


Mit der ovagCard wird es noch günstiger: Als Inhaber einer ovagCard erhalten Sie auf unsere Wohngebäudeberatung einen Extra-Rabatt.


FAQ zur Zahlungsabwicklung der Wohngebäudeberatung.

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Zahlungsmöglichkeiten für unser Honorar im Rahmen der Wohngebäudeberatung. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss für unsere Beratungsleistung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten können.

Wie kann ich die Wohngebäudeberatung der OVAG beauftragen?

  • Im ersten Schritt füllen Sie den Fragebogen „Energieberatung Wohngebäude“ aus und schicken uns diesen zusammen mit den dort angegeben, erforderlichen Unterlagen an uns zurück (bevorzugt per E-Mail).
  • Im nächsten Schritt gehen wir den Fragebogen durch und prüfen, ob die notwendigen Unterlagen und Informationen vorhanden sind.
  • Bei einer positiven Prüfung erstellen wir ein Auftragsformular für Sie, in welchem wir Ihnen den Gesamtpreis für diese Energiedienstleistung ausweisen.
  • Das Auftragsformular wird nun an Sie verschickt und muss anschließend an uns unterschrieben zurückgeschickt werden.
  • Die Energieberatung Wohngebäude kann nun beginnen, wenn zuvor ein Antrag auf Förderung der Energieberatung Wohngebäude beim BAFA gestellt wurde. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.

Kann der BAFA-Zuschuss direkt an das Energieberatungsunternehmen ausgezahlt werden?

Ja, im Rahmen des Bundesförderprogramms für Energieberatung von Wohngebäuden sind zwei Zahlungsoptionen möglich:

Option 1: Vollzahlung der Beratungsleistung durch den Kunden

Sie haben die Möglichkeit, das gesamte Beratungshonorar direkt an uns zu zahlen.

Option 2: Teilzahlung mit direkter Zuschussauszahlung

Alternativ können Sie sich dazu entscheiden, lediglich Ihren Eigenanteil des Honorars an uns zu zahlen. Für den restlichen Teil geben Sie dem BAFA eine Zahlungsermächtigung, sodass der Ihnen zustehende Zuschuss direkt an uns ausgezahlt wird. Diese Option bedeutet, dass Sie nur den Teil unseres Honorars bezahlen, der nicht durch den Zuschuss gedeckt ist. Sollten Sie Ihre Zahlungsermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen, wird der restliche Honorarteil (entsprechend des Förderzuschusses) fällig.

Wichtig: Auch bei Wahl der zweiten Option bleibt Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Honorars bestehen. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall jedoch durch Ihre Direktzahlung des Eigenanteils und die ergänzende Zuschusszahlung durch das BAFA an uns.

Weitere Infos erhalten Sie auch der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Was geschieht, wenn ich meine Zahlungsermächtigung widerrufe?

Sollten Sie Ihre Zahlungsermächtigung widerrufen, wird der bisher durch den Zuschuss gedeckte Teil des Honorars fällig. Das bedeutet, Sie sind dann verpflichtet, den gesamten Betrag unseres Honorars direkt an uns zu zahlen.

Wo finde ich das Formular für die Zahlungsermächtigung?

Das Formular für die Zahlungsermächtigung kann auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an folgender Stelle heruntergeladen werden: