Grundversorgung für Haushaltskunden.
Stromversorgung – zuverlässig und sorgenfrei mit ovagKlassik.
Sie möchten flexibel bleiben und suchen als Verbraucher eine sichere und günstige Grundversorgung mit umfangreichen Serviceleistungen? Dann ist „ovagKlassik“ für Sie einfach die erste Wahl. Unser ausgewogener Tarif für die Grundversorgung bildet die Basis für eine zuverlässige Stromversorgung.
Übrigens: Auch bei einer kurzfristigen Kündigung Ihres bisherigen Stromlieferanten brauchen Sie sich nicht sorgen, dass in Ihrem Zuhause die Lichter ausgehen. Denn überall, wo die OVAG Grundversorger ist, werden Sie ohne weiteres Zutun zunächst in unsere Ersatzversorgung aufgenommen.
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis | 31,53 ct / kWh | 33,58 ct / kWh | 39,96 ct / kWh |
Grundpreis 2 | 11,76 € / Monat | — | 13,99 € / Monat |
Sie wollen die Vorteile eines günstigeren Arbeitspreises nutzen?
Sie haben die Möglichkeit dazu, wenn ein wesentlicher Teil Ihres Stromverbrauchs in der Zeit zwischen und liegt. Voraussetzung dafür ist die Installation eines Zweitarifzählers, mit dem der Verbrauch in dieser Schwachlastzeit (NT-Zeit) erfasst wird.
Inwieweit die Schwachlastregelung für Sie vorteilhaft ist, hängt von der Verbrauchshöhe in der Schwachlastzeit im Vergleich zu den höheren Kosten für den Zweitarifzähler ab.
Nettopreis ohne Stromsteuer |
Nettopreis inkl. Stromsteuer 1 |
Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Arbeitspreis für Tagstrom (HT) | 31,79 ct / kWh | 33,84 ct / kWh | 40,27 ct / kWh |
Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) | 30,01 ct / kWh | 32,06 ct / kWh | 38,15 ct / kWh |
Grundpreis Doppeltarifzähler 2 | 13,14 € / Monat | — | 15,64 € / Monat |
Optionale Bestandteile bei einer Anschlußsicherung größer 63 Ampere
Nettopreis | Bruttopreis inkl. 19 % MwSt. |
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Stromwandlersatz | 28,47 € / Jahr | 33,88 € / Jahr |
Download-Informationen
- Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich (StromGVV) (84,7 KiB)
- Ergänzende Bedingungen zur „Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich“ (StromGVV) (107,7 KiB)
- Anlage „Formblatt Datenkommunikation“ (79,8 KiB)
- Muster-Abwendungsvereinbarung (207,0 KiB)
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie ggf. zusätzliche Software, wie z. B. das kostenlose Programm Adobe Acrobat Reader DC.
Was Sie zur Grundversorgung im ovagKlassik noch wissen sollten:
- Wir liefern zuverlässig Strom im Rahmen der Grundversorgung.
- Verfügbar im Grundversorgungsgebiet der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG.
- Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG steht ein gesetzliches Recht zur einseitigen Anpassung der Preise nach billigem Ermessen zu. Bei jeder Preisanpassung oder Änderung der Ergänzenden Bedingungen haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
- Wenn Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
- Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
- Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für für jede Mahnung 0,65 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
- Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
- Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
- Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter service@ovag.de gerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite sowie unter den Menüpunkten Strompreiszusammensetzung und Strommix.
1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Grundversorgungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 14,14 € / Jahr bzw. bei der Schwachlastregelung (HT/NT) um 29,47 € / Jahr